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Kinderbetreuung in Ovelgönne- Sie haben die Wahl!

Sie haben die Möglichkeit Ihr Kind selbst zu betreuen oder den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Förderung ab dem 1. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen. Der zeitliche Umfang der Betreuung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf aufgrund Ihrer Berufstätigkeit. Wenn Sie nicht berufstätig sind, besteht ein Anspruch auf 20 Stunden pro Woche.

 

Für die Kinder unter drei Jahren können Sie zwischen der Betreuung in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter/vater wählen. Zusätzlich gibt es das Angebot einer Großtagespflegestelle in Oldenbrok. Die Betreuung in den Krippen ist an fünf Tagen ganztags, bei der Tagesmutter/vater vereinbaren Sie die Betreuungszeiten nach Ihrem persönlichen Bedarf.

 

Für die Kinderbetreuung wird ein Elternbeitrag erhoben. Mehr Informationen finden Sie unter: Kosten für Kinderbetreuung

 

Ab dem 3. Lebensjahr darf Ihr Kind bis zu 8 Stunden kostenlos einen Kindergarten besuchen.

 

In allen Kindertagesstätten der Gemeinde können Sie einen Ganztagsplatz belegen. Benötigen Sie darüber hinaus eine Betreuung, bieten werden Ihnen kostenpflichtige Sonderöffnungszeiten angeboten. Reicht Ihnen die Betreuungszeit in der Kita nicht aus, um Ihrer Arbeit nachgehen zu können? Dann können Sie Ihr Kind außerhalb des Kindergartens zusätzlich von einer Tagesmutter/vater betreuen lassen. Die Betreuungskosten hierfür werden von Landkreis Wesermarsch ermittelt.

 

Für Kindertagesstätten gibt es keine festgelegten Gebiete und Sie können sich frei eine Kita in der Gemeinde aussuchen. Dies gilt jedoch NICHT für den Schulbesuch. Achten Sie daher bei der Wahl Ihrer Einrichtung auch darauf, in welche Schule Ihr Kind eingeschult werden wird. Beachten Sie auch, dass Ihr Kind Freundschaften in der Kita schließt und diese Freunde außerhalb der Kita besuchen möchte. Der Besuch der ortsnahen Kita erleichtert die Organisation des Alltags oftmals.

 

Alle Kitas und Tagesmütter/väter in Ovelgönne verfügen über pädagogische Konzepte, die Sie auf Wunsch erhalten können. Das Rahmenkonzept zur Sprachförderung und integrativer Betreuung wurde von allen Einrichtungen und Tagesmüttern/vätern gemeinsam entwickelt. Mit der Tagesmutter/vater vereinbaren Sie individuell eine Urlaubsregelung.

 

Alle Kinder unter 6 Jahren nehmen an dem Förderprogramm der Gemeinde Ovelgönne zur musikalischen Bildung durch die Musikschule Wesermarsch teil.

 

Die Bundesregierung will ab dem Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschüler einführen. Wir bieten dies bereits an unseren Grundschulstandorten Ovelgönne und Großenmeer an. Der Besuch der Horte ist täglich möglich und in den Ferien ganztags. Der Besuch ist kostenpflichtig. Auch hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind zusätzlich in Kindertagespflege betreuen zu lassen. Mehr Informationen über die Kosten finden Sie unter: Kosten für Kinderbetreuung

 

Ob Krippe, Kindergarten oder Hort, für alle Kinder gibt es gesundes Mittagessen in den Einrichtungen, natürlich für alle Konfessionen und Allergiker geeignet. Die Kosten für das Essen tragen die Erziehungsberechtigten. Es besteht jedoch eine Förderung über das BUT. Anträge finden Sie auf der Homepage des Landkreises Wesermarsch.

 

Alle Einrichtungen haben ganzjährig geöffnet. In den Weihnachtsferien sind die Kitas geschlossen. Jedes Kind hat zusätzlich in den Sommerferien Anspruch auf 3 Wochen Ferien!

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.März 2020 per Gesetz eine Kinderbetreuung nur mit einer nachgewiesenen Masernimpfung möglich ist.

 

Als zusätzlichen Service bietet Ihnen die Gemeinde Ovelgönne eine Vermittlung von Babysittern an, die durch das DRK ausgebildet wurden.

 

Was die richtige Entscheidung für Ihre Familien ist, können Sie nur selbst wissen. Unterstützung und Beratung zu diesem Thema erhalten Sie hierzu im Familie- und Kinderservicebüro ( oder 04480 82 30).