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Kindertagesstätten

Die Beiträge werden vom Träger der Kindertagesstätte eingezogen, bei dem Sie den Betreuungsvertrag geschlossen haben.

 

Sie können einen Antrag auf finanzielle Förderung der Beiträge beim Landkreis Wesermarsch stellen.

 

Hinweis:

Soweit die Kindertageseinrichtung für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen geschlossen oder die Leistung ganz oder teilweise vorübergehend nicht in Anspruch genommen wird, bleibt die Beitragspflicht bestehen. Das Aussetzen des Einzugs der Elternbeiträge nach Ablauf der vier Wochen, bzw. eine Rückerstattung erfolgt durch den Träger Ihrer Kindertagesstätte.

 

 

Kindertagespflege

 

Alle Informationen zur Kindertagespflege gibt es auf der Homepage des Familien- und Kinderservice Büros Wesermarsch. 

Familienbüro Wesermarsch (fuks-wesermarsch.de)