Barrierefreiheit
Erklärung zur Barriere-Freiheit Barriere-Freiheit auf www.ovelgoenne.de.
Barriere-Freiheit bedeutet nicht nur Häuser haben Rampen und breite Türen. Auch auf Internet-Seiten kann es Barrieren geben.
Zum Beispiel:
bei der Sprache
oder bei der Bedienung
oder bei der Schrift-Größe.
Die Gemeinde Ovelgönne will ihre Internet-Seite barrierefrei machen.
Dies ist eine Erklärung zur Barriere-Freiheit. Sie gilt für die Internet-Seite www.ovelgoenne.de
Das Ziel von der Gemeinde Ovelgönne ist:
Die Angebote auf der Internet-Seite sollen barrierefrei sein.
Das bedeutet:
Alle Menschen können diese Angebote gut nutzen, auch auf dem Smart-Phone. Es gibt keine Hindernisse.
Wir halten uns dabei an die Gesetze. In diesen Gesetzen steht:
Die Gesetze heißen: BITV und WAI.
Wir arbeiten immer wieder an unserer Internet-Seite. Wir verbessern sie
und wir ergänzen sie.
Vielleicht gibt es noch Barrieren auf unserer Internet-Seite. Vielleicht brauchen Sie noch andere Infos. Dann melden Sie sich bitte.
Schreiben Sie eine E-Mail an
oder nutzen Sie das Kontakt-Formular.
Oder rufen Sie uns an: 04480 820
Unsere Ziele
Sprache
Wir schreiben unsere Artikel einfach. Dann können alle sie gut verstehen.
Die wichtigsten Infos über die Gemeinde Ovelgönne gibt es auch in Leichter Sprache.
Die Gemeinde Ovelgönne gestellt alle Artikel in möglichst Leichter Sprache und versucht alle Abkürzung zu vermeiden.
Gestaltung der Internet-Seite
Die Internet-Seite sieht immer gleich aus. Egal auf welchem Gerät, egal wie groß der Bild-Schirm ist.
System und technische Voraussetzungen
Wenn Sie ein Bildschirm-Lese-Programm nutzen, öffnen Sie die Seite am besten mit einem zuverlässigen geeigneten Browser.
Links
Manche Wörter sind farbig geschrieben. Diese Wörter sind Verlinkungen.
Das bedeutet:
Sie können auf diese Wörter klicken.
Dann erscheinen mehr Infos oder es öffnet sich eine neue Internetseite
Bedienung mit der Tastatur
Sie können die Seite mit der Tastatur bedienen.
Nutzen Sie die Tabulator-Taste
und die Enter-Taste
und die Leer-Taste.
Vergrößern der Schrift
Sie können die Schrift-Größe ändern. Ändern Sie dazu im genutzten Browser den Kontrast und die Schriftfarbe.
Nicht barrierefreie Inhalte Vorlese-Funktion
Unsere Seite hat keine eigene Vorlese-Funktion.
Aber Sie können Ihr Bildschirm-Lese-Programm nutzen.
PDF- und Word-Dateien und Formulare
Manche Formulare sind noch nicht barrierefrei. Formulare sind zum Beispiel Anträge
oder Vordrucke. Unsere Formulare und Anträge sind nicht vollständig barrierefrei. Manche Formulare und Vordrucke müssen wir verwenden obwohl sie nicht barrierefrei sind.
Zum Beispiel:
Manche Anträge gibt es noch nicht in Leichter Sprache.
Videos
Wir wollen zukünftige Videos mit Untertitel zur Verfügung stellen.
Audio
Wir wollen zukünftige Audio-Dateien mit einer Audio-Deskriptionen zur Verfügung stellen.
Einzelne Seiten
Vielleicht gibt es noch Barrieren auf einigen Seiten. Wenn Ihnen so eine Seite auffällt,
dann melden Sie sich bitte.
Rückmeldungen und Kontakt
Schreiben Sie eine E-Mail an
oder nutzen Sie das Kontakt-Formular.
Oder rufen Sie uns an: 04480 820
Schlichtungs-Verfahren
Vielleicht haben Sie Kontakt zu uns aufgenommen. Und Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden. Dann können Sie einen Antrag stellen auf die Einleitung eines Schlichtungs-Verfahrens. Die Schlichtungs-Stelle vermittelt, wenn es Streit gibt zwischen Menschen mit Behinderungen und den Ämtern vom Land Niedersachsen über die Barrierefreiheit im Internet. Das Schlichtungs-Verfahren kostet nichts. Sie brauchen keinen Anwalt.
Ein Gesetz regelt die Arbeit von der Schlichtungs-Stelle. Das Gesetz heißt Niedersächsisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Der Paragraf heißt § 9 d NBGG.
Hier erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:
Telefon: 0511 120 4010
E-Mail: