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Kommunale Beiräte

Der Präventionsrat in der Gemeinde besteht schon sehr lange und hat eine lange Tradition. Er hat mit der Beteiligung der Bevölkerung viel erreicht und umgesetzt.

 

Dennoch hat sich das Interesse, die eigene Umwelt zu gestalten, in den letzten Jahren verändert.

 

Daher hat der Rat der Gemeinde am 10. Oktober 2023 beschlossen, die Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung zu erhöhen. Der Präventionsrat wird sich künftig um die ureigene Arbeit in der Prävention kümmern und als Präventionsbeirat weiter existieren. Die eigentlichen Themen zur Verbesserung der eigenen Lebensbedingungen werden künftig in den kommunalen Beiräten mit den jeweiligen betroffenen Menschen bearbeitet. Dabei ist ein besonderer Augenmerk auf Senioren, Behinderte Menschen sowie den Kindern und Jugendlichen gelegt worden.

 

Mit dem Beschluss ist die "Satzung über kommunale Beiräte der Gemeinde Ovelgönne" erlassen worden. Die Satzung änderte die Zielrichtung und die Zusammensetzung des Präventionsbeirates und gründete den Seniorenbeirat, Behindertenbeirat sowie den Kinder- und Jugendbeirat.

 

In jedem Beirat sind Sitze von bestimmten Institutionen vorgesehen, die sich mit den entsprechenden Belangen auskennen. Im Senioren-, Behinderten- sowie den Kinder- und Jugendbeirat sind jeweils ergänzend vier Plätze für betroffene Menschen vorgesehen, die auch Interesse an einer Mitarbeit im Beirat haben. Diese müssen sich bis zum 31. Januar bei der Gemeinde Ovelgönne melden. Mit der Sitzung des Rates am 14. März 2024 werden die jeweils bis zu vier Personen dann berufen.

 

Die Beiräte bieten eine Plattform für die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen, um gemeinsam Lösungen, Impulse und Handlungsschritte zu koordinieren. Im Allgemeinen geht es dabei um das soziale Zusammenleben in der Gemeinde Ovelgönne. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden Themen, Lagebilder und Lösungsansätze diskutiert und bewertet, um entsprechende Zielsetzungen zu definieren und die weitere Bearbeitung der Themen zu koordinieren. Durch die Schaffung der kommunalen Beiräte soll die Partizipation von bestimmten Bevölkerungsgruppen besser berücksichtigt werden und wird so seitens Verwaltung und Politik aktiv gefördert.

 

Jeder Beirat tagt mindestens zwei Mal im Jahr. Weitere Termine sind möglich. Die Sitzungen sind öffentlich. Jedem Beirat wird jährlich ein Budget für sogenannte Sofort-Maßnahmen bereitgestellt. Nicht verbrauchte Mittel werden unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben übertragen. Daneben erhält jeder Beirat Mittel für die Geschäftsführung. Weiterhin kann man für die Folgejahre Maßnahmen-Anträge stellen, die den jeweiligen Betroffenen zugutekommen sollen.


Schnell-Informationen:

Präventionsbeirat

Seniorenbeirat

Behindertenbeirat

Kinder- und Jugendbeirat